Das Kreismedienzentrum Goslar ist eine Einrichtung des Landkreises Goslar und stellt den Schulen, Jugendgruppen und Trägern der Erwachsenenbildung im Gebiet des Landkreises AV-Material kostenlos zur Verfügung.
- AV-Geräte und Medien (CD-ROM, Dias, Filme, Videokassetten u. a.) des Kreismedienzentrums dürfen nur im Landkreis Goslar für nicht gewerbliche Zwecke der Bildung und Erziehung in Schule, Jugendpflege und Erwachsenenbildung verwandt, bzw. vorgeführt werden.
- Bestellungen haben auf dem vorgeschriebenen Formular zu erfolgen. Jede unterzeichnende Person (Entleiherin/Entleiher) verwendet einen Vordruck. Bei mündlichen oder telefonischen Bestellungen werden die Verleihbedingungen vom Unterzeichenenden anerkannt. Für Schulen kann ein besonderes Bestellverfahren schriftlich vereinbart werden.
- Die Ausleihzeit beträgt 14 Tage. Vorzeitige Rückgabe ist wünschenswert. Der Rückgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Eine Verlängerung muss (eventuell telefonisch) auf jedem Fall mindestens 3 Tage vor Fristablauf beantragt werden. Falls keine Reservierung vorliegt, kann die Ausleihe für weitere 14 Tage erfolgen.
- Wenn Medien nicht vorrätig sind, kann eine Reservierung erfolgen. Terminwünsche im Bestellschein werden berücksichtigt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Termin.
- Die Filme dürfen bei der Rückgabe nicht zurückgespult sein, da eine Überprüfung sonst nur zeitaufwendig möglich ist. Dias müssen geordnet zurückgegeben werden. Auf die gleichzeitige Rückgabe des Begleitmaterials ist ebenfalls zu achten. Schäden sind durch das Beilegen eines kurzen Berichtes zu melden. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie Verstoß gegen die Verleihbedingungen wird die Entleiherin bzw. der Entleiher schadenspflichtig gemacht.
- Die 16 mm-Filme dürfen nur von einer Person, die den 16mm-Film-Vorführschein erworben hat, vorgeführt werden.
- Eventuell anfallende GEMA-Gebühren gehen zu Lasten des Unterzeichnenden.
- Das Urheberrecht für AV-Medien ist für den Unterzeichnenden rechtsverbindlich. Die medienspezifischen und physischen Eigenschaften der AV-Medien dürfen nicht in ihrem Format verändert oder dupliziert werden, ferner ist das Digitalisieren bzw. das Kopieren und die Bereitstellung in internen Netzwerken sowie im Internet verboten. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich geahndet, d.h. der Lizenzgeber bzw. Hersteller wird seine Ansprüche gegenüber der / dem Unterzeichenenden geltend machen. Die öffentliche Vorführung von Fernseh-und Videofilmen, die keine V + Ö – Rechte (Freigegeben zum Verleih und zur nichtgewerblichen Öffentlichen Vorführung) haben, mit kreiseigenen AV-Geräten ist ein Verstoß gegen geltendes Urheberrecht. Die Rechtsmissachtung hat Regressansprüche und Konsequenzen des Medienzentrums gegenüber der natürlichen Person bzw. Institution zur Folge.
- Die Entleiherin (Bestellerin) bzw. der Entleiher (Besteller) erkennt durch die Unterschrift diese Verleihbedingungen als für sich verbindlich an.
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